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Prof. Dr. Reiner Schulze, Universität Münster (Schriftleitung), Professor Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster, Richter am OLG Hamm, Priv. Doz. Dr. Ina Ebert, Universität Kiel, Professor Dr. Jörn Eckert, Universität Kiel, Richter am OLG Schleswig, Professor Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster, Richter am OLG Düsseldorf, Dr. Rainer Kemper, Universität Münster, Professor Dr. Ingo Saenger, Universität Münster, Richter am OLG Hamm, Professor Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Bielefeld, Professor Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld:
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch

Handkommentar



2003, 3. Auflage, 2.200 Seiten, gebundene Ausgabe, Preis: 59 Euro, ISBN 3-8329-0158-2, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden

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Zu diesem Buch:
Das BGB ist über hundert Jahre nach seinem Inkrafttreten weiterhin die zentrale Quelle des deutschen Privatrechts. Da die Kodifikation aber heute wie zuvor manningfachen Wandlungen unterworfen ist und Rechtsprechung und Literatur ständig zunehmen, bleibt der Rechtsanwender mehr denn je auf Orientierungshilfe angewiesen.

Diesem Bedürfnis nach Orientierung n der Vielfalt und nach klaren Strukturen in der Weiterentwicklung von Gesetzgebeung, Judikatur und Lehre gerecht zu werden ist das vorrangige Anliegen des vorliegenden Handkommentars. Er versucht, Studierenden und Praktikern den Umgang mit dem BGB durch eine geordnete und gewichtete Darstellung und Problemauswahl zu erleichtern. Angestrebt wird nicht eine vollständige Behandlung aller Detailfragen in ihrer kasuistischen Verästelung; vielmehr sollen Verständnis und Grundwissen für eine sachgerechte Rechtsanwendung vermittelt werden.

Der Kommentierung der einzelnen Vorschriften liegt jeweils ein gleicher Aufbau zugrunde:
Zunächst werden unter I. Funktion und systematischer Standort der behandelten Normen herausgestellt. Dann folgt unter II. die Erläuterung der einzelnen Tatbestandsmerkmale sowie der Rechtsfolgen. Soweit erforderlich, enthält ein Teil III. vertiefende Hinweise zu Sonderproblemen, zur richterlichen Rechtsfortbildung, zur prozessrechtlichen Fragen usw. Dieses Grundgerüst der Kommentierung wird allerdings nicht als starres Schema verwandt, sondern ist den Besonderheiten einzelner Vorschriften angepaßt worden. Übergreifende Einführungen zu bestimmten Materien und Prlblembereichen sind in den jeweiligen "Vorbemerkungen" zu einzelnen Gesetzesabschnitten enthalten.

Eine Neuerung bietet auch der Internetauftritt des Kommentars unter www.nomos-online.de. Registrierte Nutzer haben dort nunmehr die Möglichkeit, aktuelle, im Kommentar zitierte Urteile im Volltext abzurufen.

Quelle Nomos Verlagsgesellschaft

© R. Jankowski, Postfach 130 152, 44311 Dortmund

info@Mietgesetze.de

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